Inhaltsverzeichnis:
- Tötung im Treppenhaus der Wohnung in Hamburg
- Ermittlungen unter Leitung von Richter Matthias Steinmann
- Mutter in Hoheluft-West getötet
- Angriffe auf Stiefmutter und Polizisten
- Gewalt in Familien als wiederkehrendes Thema
Tötung im Treppenhaus der Wohnung in Hamburg
Ein 38-jähriger Mann wurde vom Landgericht Hamburg wegen Totschlags an seiner Ehefrau zu 13,5 Jahren Haft verurteilt. Die Tat ereignete sich im Januar im Treppenhaus der gemeinsamen Wohnung. Der Täter stach seiner 38 Jahre alten Frau mit einem 23 Zentimeter langen Küchenmesser dreimal in den Hals.
Zuvor hatte er sie mit einem Schlag schwer verletzt und ihr das Nasenbein gebrochen. Außerdem erlitt sie Druckverletzungen am Hals und an beiden Handgelenken. Die Taten geschahen im Beisein des gemeinsamen Sohnes, was die Situation zusätzlich erschütternd machte.
Die Frau versuchte nach dem Angriff zu fliehen. Schwer verletzt schleppte sie sich in den Fahrstuhl, drückte panisch mehrere Knöpfe und fuhr bis in den dritten Stock. Dort starb sie an den Folgen ihrer Verletzungen.
Ermittlungen unter Leitung von Richter Matthias Steinmann
Die genaue Reihenfolge der Handlungen blieb unklar. Matthias Steinmann, Vorsitzender Richter am Landgericht Hamburg, erklärte, dass der Auslöser der Tat nicht eindeutig festgestellt werden konnte. Nach der Tat floh der Mann mit seinem Sohn zur Mutter nach Winterhude, wo er kurz darauf festgenommen wurde.
Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst eine lebenslange Freiheitsstrafe beantragt. Sie ging von einer besonders schweren Schuld aus. Für den Fall einer Verurteilung wegen Totschlags forderte sie 14 Jahre Haft. Das Gericht blieb mit 13,5 Jahren knapp darunter.
Die Entscheidung löste Diskussionen über die Bewertung familiärer Gewalt aus. Die Richter betonten jedoch, dass die Beweislage und der Tatablauf keine höhere Strafe rechtfertigten.
Mutter in Hoheluft-West getötet
Ein weiterer Fall beschäftigte das Landgericht Hamburg nur wenige Monate später. Ein 25-jähriger Mann tötete im Februar im Stadtteil Hoheluft-West seine Mutter und verletzte seine Stiefmutter schwer. Das Gericht entschied, den Täter dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen.
Die Strafkammer folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Diese hatte ihm Totschlag, versuchten Mord, gefährliche Körperverletzung und tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte vorgeworfen.
Die Tat ereignete sich am 17. Februar in einer Altbauwohnung, in der der Mann mit seiner 58-jährigen Mutter lebte. Er stach mehrfach mit einem Messer auf sie ein. Die Frau starb an einer Luftembolie des Herzens und einem Verblutungsschock. Ihre Identität konnte erst zehn Tage später zweifelsfrei bestätigt werden.
Angriffe auf Stiefmutter und Polizisten
Am Tag nach der Tat griff der 25-Jährige auch seine Stiefmutter an und verletzte sie schwer. Kurz nach seiner Festnahme kam es zu einem weiteren Zwischenfall. Zwei Polizisten wurden von ihm tätlich angegriffen.
Laut Gericht war der Mann aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig. Die Ermittler stellten fest, dass er bereits zuvor in psychiatrischer Behandlung gewesen war.
Die Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung gilt als Sicherungsmaßnahme auf unbestimmte Zeit. Das Gericht sah keine Möglichkeit, ihn in naher Zukunft zu entlassen.
Gewalt in Familien als wiederkehrendes Thema
Beide Verfahren zeigen die Tragweite familiärer Gewalt in Hamburg. In beiden Fällen spielten psychische Belastungen, Beziehungsprobleme und fehlende Kontrolle eine Rolle. Zwei Frauen verloren ihr Leben, mehrere Menschen wurden verletzt.
Die Entscheidungen des Landgerichts Hamburg verdeutlichen die komplexe Arbeit der Justiz zwischen Strafe, Schutz der Gesellschaft und der Berücksichtigung psychischer Zustände der Täter.
Insgesamt wurden in beiden Fällen über 13 Jahre Haft und eine dauerhafte psychiatrische Unterbringung angeordnet – ein deutliches Zeichen gegen häusliche Gewalt.
Quelle: WELT