Durchführung der Durchsuchungen
Früh am Morgen begannen über 800 Zollbeamte unterstützt von Steuerfahndern aus dem gesamten Bundesgebiet, die Geschäftsräume und Privatwohnungen der Verdächtigen intensiv zu durchsuchen. Der Schwerpunkt der Durchsuchungen lag in den Regionen Schleswig - Holstein und Hamburg, wo die Firma sowohl ihren Hauptsitz als auch eine weitere Betriebsstätte unterhält. Ziel dieser Maßnahmen war es, umfangreiche Beweise zu sichern und verdächtige Aktivitäten des Unternehmens aufzudecken.
Sicherung von Beweismaterial und erste Vernehmungen
Im Laufe der Aktion konnte umfangreiches Beweismaterial sichergestellt werden. Dieses umfasst Dokumente und elektronische Daten, die nun ausgewertet werden, um die Hintergründe der mutmaßlichen Wirtschaftsdelikte zu erhellen. Darüber hinaus wurden vermögenssichernde Maßnahmen eingeleitet, um einer möglichen Vermögensverschiebung durch die Beschuldigten entgegenzuwirken. Erste Vernehmungen von Beschuldigten und Zeugen haben bereits stattgefunden, um weitere Informationen zu den Vorwürfen zu sammeln.
Verdacht der schweren Wirtschaftskriminalität
Die ermittelten Tatverdächtigen, eine Gruppierung von fünf Personen, stehen im Verdacht, seit dem 1. Januar 2017 Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von mindestens 1,5 Millionen Euro nicht abgeführt zu haben. Zusätzlich besteht der Verdacht der Lohnsteuerhinterziehung in großem Umfang sowie der gewerbsmäßigen Einschleusung ausländischer Arbeitskräfte nach Deutschland. Zur Verschleierung der Schwarzlohnzahlungen wurden mutmaßlich Scheinrechnungen von verschiedenen Servicefirmen verwendet, die keine tatsächlichen Leistungen erbracht hatten.
Die Staatsanwaltschaft Lübeck, das Hauptzollamt Itzehoe und das Finanzamt für Zentrale Prüfungsdienste haben angekündigt, dass aufgrund der Komplexität der Ermittlungen und der Menge an gesichertem Material weitere Untersuchungen notwendig sind. Weitergehende Auskünfte werden zum jetzigen Zeitpunkt nicht erteilt. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Beschuldigten bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig gelten. Die Ermittlungsbehörden betonen die Wichtigkeit der Einhaltung der rechtsstaatlichen Grundsätze und der Unschuldsvermutung in diesem Verfahren.
Quelle: NEWS.DE