Inhaltsverzeichnis:
- Mord nach Trinkgelage
- Brandstiftung zur Vertuschung der Tat
- Urteilsverkündung - Selbstjustiz und "absoluter Vernichtungswille"
- Urteil noch nicht rechtskräftig
Mord nach Trinkgelage
Am Tatabend konsumierten der Angeklagte und das 59-jährige Opfer gemeinsam Alkohol in dessen Wohnung. Laut Anklage äußerte das Opfer dabei eine abscheuliche Fantasie, die zu einer Eskalation führte. Der Angeklagte, der laut eigener Aussage selbst in der Kindheit missbraucht worden war, griff zu einem Küchenmesser. Mit mehreren Stichen in Kopf und Hals fügte er dem Opfer tödliche Verletzungen zu.
Brandstiftung zur Vertuschung der Tat
Um die Tat zu verbergen, setzte der Angeklagte die Wohnung in Brand. Mithilfe von Desinfektionsmittel und anderen brennbaren Gegenständen entfachte er ein Feuer. Die Feuerwehr entdeckte die Leiche des Opfers, stellte jedoch fest, dass der Mann nicht durch das Feuer, sondern durch die Stichverletzungen ums Leben kam.
Urteilsverkündung - Selbstjustiz und "absoluter Vernichtungswille"
Die Vorsitzende Richterin betonte während der Urteilsverkündung die außergewöhnliche Brutalität der Tat. Sie bezeichnete die Tat als Akt der Selbstjustiz, bei dem der Angeklagte das Leben des Opfers vollständig ausgelöscht habe. Die Staatsanwaltschaft forderte eine lebenslange Haftstrafe, während die Verteidigung für eine mildere Strafe plädierte.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Das Landgericht Hamburg folgte der Forderung der Anklage. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, da der Angeklagte die Möglichkeit hat, Rechtsmittel einzulegen. Das Gericht hob die Schwere der Tat als eine der brutalsten in jüngerer Zeit hervor.
Quelle: webrivaig.com/de, tagesschau.de