Hintergrund der Unterbringung
Das Familiengericht hat entschieden, dass der junge Flüchtling, der bereits über 70 Straftaten in Hamburg begangen hat, in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht wird. Die gesetzliche Grundlage hierfür sieht vor, dass Minderjährige ausnahmsweise geschlossen untergebracht werden können, wenn eine erhebliche Gefahr für ihr Wohl oder das Wohl anderer besteht. Vor dieser Entscheidung war der Elfjährige im Kinder - und Jugendnotdienst in Alsterdorf untergebracht, wo er wiederholt entwich und kriminelle Aktivitäten fortsetzte.
Aktuelle Situation und Datenschutz
Die genaue Lokalität der neuen Unterbringung des Jungen wird von den Behörden nicht öffentlich gemacht, was durch Datenschutzgründe gerechtfertigt wird. Es ist bekannt, dass Hamburg keine speziellen geschlossenen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche besitzt, was darauf hindeutet, dass der Junge möglicherweise außerhalb Hamburgs untergebracht ist. Diese Information bleibt jedoch unbestätigt, da die zuständigen Stellen hierzu keine weiteren Angaben machen.
Quelle: Tagesschau